30.06.2021
Offener Brief der Stadt Hamm an die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schüler:innen in den Schulen der Stadt Hamm
Endlich Ferien und „Wie geht es im neuen Schuljahr weiter?“
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Corona-Pandemie beschäftigt uns alle seit vielen Monaten. Das vergangene Schuljahr mit Distanzund Wechselunterricht hat Sie als Eltern und die Schülerinnen und Schüler vor Herausforderungen gestellt. Glücklicherweise hat sich die Impfkampagne und in diesem Zug auch das Infektionsgeschehen so entwickelt, dass alle Schülerinnen und Schüler vor den Ferien wieder in den Präsenzunterricht
zurückkehren konnten und sogar Abschlussfeiern möglich waren. Jetzt stehen die Ferien vor der Tür und darauf können sich alle Eltern, Schüler und Lehrer freuen.
Bei aller Freude auf die Ferien und die möglicherweise anstehenden Reisen, möchten wir Sie aber auchdafür sensibilisieren, dass wir alle gemeinsam verhindern müssen, dass das Corona-Virus quasi im Reisegepäck wieder vermehrt mit in unsere Stadt kommt. Um eine mögliche, erneute Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern bzw. diese Gefahr frühzeitig zu erkennen, sind Tests unglaublich wichtig.
Bitte machen Sie jederzeit, vor allem aber nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub, von dem kostenlosen Angebot der Schnelltestzentren Gebrauch. Insgesamt 30 stehen Ihnen alleine in Hamm zur Verfügung (https://www.hamm.de/corona).Da die Lage dynamisch ist, ist nicht auszuschließen, dass sich die Regeln für Reiserückkehrer wieder verschärfen. Beachten Sie bitte die für Ihr Urlaubsland geltende Regelung auch mit Blick auf die Wiedereinreise nach Deutschland.
Frau Ministerien Gebauer hat angekündigt, dass das kommende Schuljahr 2021/22 mit täglichem Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler und mit den bewährten Vorgaben zu Hygiene, Infektionsschutz und Testungen starten wird.
An den weiterführenden allgemeinen Schulen werden Ihre Kinder weiterhin zweimal wöchentlich Selbsttests durchführen. Erster Testtag nach den Sommerferien wird direkt der erste Schultag sein. Für die Grund- und Förderschüler bedeutet dies, dass die zweimaligen Testungen weiterhin mit dem sog. Lolli-Test durchgeführt werden. Anders als bei den Selbsttests der weiterführenden Schulen liegt das Ergebnis dieses sehr sensiblen PCR-Tests aber nicht sofort, sondern frühestens zum nächsten Schultag vor. Um sowohl Ihren Kindern als auch Ihnen als Eltern und den Lehrkräften eine Sicherheit gleich am ersten Tag zu geben, stellt die Stadt Hamm den Grund- und Förderschulen und damit allen Schülerinnen und Schülern dort auf eigene Kosten zusätzliche Selbsttests zur Verfügung. Dies ist verbunden mit der Bitte, diese direkt zu Beginn des ersten Schultages anzubieten. Wir bitten Sie als Eltern, Ihre Kinder an der Testung teilnehmen zu lassen. Damit können Sie einen Beitrag zu noch mehr Sicherheit an Schule leisten.
Dieses Schreiben sowie die Übersetzungen in arabischer, bulgarischer, englischer, polnischer,rumänischer und türkischer Sprache stehen Ihnen auch unter www.hamm.de/corona zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine hoffentlich entspannte Zeit der Sommerferien, wo auch immer und wie auch immer Sie diese verbringen werden.
Ihr Ihre
Marc Herter Dr. Britta Obszerninks
Oberbürgermeister Dezernentin für Bildung, Familie, Jugend und Soziales
23. April 2021
Durch das Schulamt der Stadt Hamm haben wir heute die offizielle Information erhalten, dass der Präsenzunterricht weiterhin ausgesetzt ist.
Das bedeutet für uns, dass weiterhin ausschließlich Abschlussklassen zum Präsenzunterricht kommen können.
18. April 2021
Liebe Nutzer und Nutzerinnen,
die Entwicklung des Infektionsgeschehens haben die Verantwortlichen der Stadt Hamm dazu bewogen, am Montag für alle Klassen der Sekundarstufe II den Unterricht als Lernen auf Distanz weiterzuführen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Abschlussklassen. Das bedeutet, dass der Stundenplan der vergangen Woche seine Gültigkeit behält. Nähere Informationen über den Stundenplan entnehmen Sie bitte (Web-)Untis.
Noch eine Bitte: Halten Sie auch außerhalb der Schulen die Hygieneregeln ein.
12. April 2021
Einladung zum Elternsprechtag
Der Elternsprechtag findet am 21. April 2021 von 16:00 - 19:00 Uhr über ein digitales Meeting (webex) statt.
Nähere Informationen erhalten Sie am Donnerstag, den 15. April 2021, im Schulportal, um Terminabsprachen mit den entsprechenden Lehrerinnen und Lehrern zu machen.
Bleiben Sie gesund!
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12. März 2021
Liebe SchülerInnen, Studierende, LehrerInnen und MitarbeiterInnen,
Die YouCard-Besitzer können in dieser Zeit ein Verpflegungspaket abholen.
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05. März 2021
Liebe Lernende,
liebe Eltern,
ab dem 15. März wird es mehreren Klassenstufen aufgrund der staatlichen Vorgaben möglich sein, den Unterricht in Präsenzform aufzunehmen.
Die Überlegungen und Planungen haben begonnen. Wir werden Sie sehr rechtzeitig informieren, wie der Stundenplan ab dem 15.03.2021 konkret aussehen wird.
Für die Woche vom 08.03. bis 12.03.2021 gilt der jetzige Stundenplan. Eventuell notwendige Änderungen können Sie WebUntis entnehmen.
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29.01.2021
Liebe Schüler*innen,
liebe Erziehungsberechtigte und Eltern,
liebe Kollegen*Innen,
liebe Mitarbeiter*Innen des St.-Franziskus-Berufskollegs,
die Corona Pandemie bestimmt weiterhin unseren Schulalltag und wir sitzen mitunter bis zu 8 Stunden pro Tag vor einem mehr oder weniger großen Bildschirm. Das führt häufig zu Verspannungen, Konzentrationsschwächen und Bewegungsmangel. Dem möchten die Sportlehrer*innen des St.-Franziskus-Berufskolleg entgegenwirken und haben für Sie eine kleine Sammlung mit Bewegungspausen zusammengestellt. Es gibt die Auswahl zwischen Aktivierungs-, Koordinations-, Rücken- und Entspannungsübungen, die allesamt dafür gedacht sind, allen den Unterricht auf Distanz etwas zu erleichtern.
Die Bewegungspausen finden Sie hier:
Bleiben Sie sportlich, gesund und zuversichtlich!
Ihre Sportlehrer*innen
22.01.2021
Den SuS des Berufskollegs wird in Zukunft die Möglichkeit gegeben, in den Räumen der Schule einen individuellen und ungestörten Zugang zum Internet und den schulischen Kommunikationswegen zu erhalten.
21. 01.2021
Liebe Studierende, liebe Schüler*Innen!
Ab Montag, den 25. Januar 2021 können Sie die Ausgabezeiten der Zeugnisse und Laufbahnbescheinigungen für das erste Halbjahr auf dem Schulportal einsehen.
20.01.2021
Die Bundesregierung hat als weitere Präventivmaßnahme gegen die weitere Ausbreitung des Corona Virus und seiner Mutationen das Aussetzen der unterrichtlichen Präsenzpflicht und somit das Homeschooling/Distanzunterricht bis zu 14. Februar 2021 verängert.
08.01.2021
Die aktuelle Infektionslage lässt zurzeit nicht zu, dass das Praktikum der EA11, EA13 und der FS-U wie geplant absolviert werden kann.
Die Studierenden und Schüler*Innen informieren Ihre Praxisstellen schon vorab. Eine schriftliche Absage von Seiten der Schule folgt zeitnah.
Das SFBK wird ersatzweise Unterricht auf Distanz anbieten, der verpflichtend von den SuS wahrzunehmen ist.
Ein aktueller, der Situation angepasster, Stundenplan soll Dienstag, den 12.01.2021, auf Untis einsehbar sein.
Der Unterricht beginnt am 13.01.2021, da schulischerseits zwei Organisationstage (11. und 12.01.2021) zur Planung und Strukturierung dieses allumfänglichen Lernens auf Distanz vorgesehen sind.
Die noch ausstehenden Klausuren werden, wie im Schulportal veröffentlicht, stattfinden.
Bleiben Sie alle frohen Mutes und vor allem gesund!
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07.01.2021
Die konkrete Umsetzung am SFBK der Vorgaben, die in der Schulmail vom 07.01.21 den Schulen bekannt gegeben worden ist, wird auf der Homepage rechtzeitig veröffentlicht.
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18.12.2020
MSB_Ministerin Gebauer:
Offener Brief an Eltern schulpflichtiger Kinder in NRW zum Jahresende 2020
Liebe Eltern,
in wenigen Tagen geht ein Jahr zu Ende, das uns alle privat wie beruflich gefordert hat. Aktuell haben die zwischen der Bundesregierung und den Ländern abgestimmten Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch einmal den Ernst der Lage verdeutlicht und für zahlreiche Veränderungen und zusätzliche Herausforderungen gesorgt.
Die am Freitag der vergangenen Woche beschlossenen Maßnahmen zum Unterrichtsbetrieb haben in dieser Woche für die Schulen, aber auch für viele von Ihnen zu organisatorischen, kurzfristig vorzunehmenden Veränderungen geführt. Angesichts der wieder deutlich angestiegenen Infektionszahlen war es jedoch notwendig – anders als bisher – auch den Schul- und Unterrichtbetrieb anzupassen, um Kontakte zu reduzieren.
Dabei hat sich die Landesregierung weiter von der Grundüberzeugung leiten lassen, dass Präsenzunterricht gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler von grundlegender Bedeutung ist. Gleichzeitig war es uns ein Anliegen, es Ihnen in dieser besonderen Zeit vor Weihnachten zu ermöglichen, Ihre Kinder lieber Zuhause zu betreuen. Wir haben daher die Präsenzpflicht für diese Woche aufgehoben.
Diese besonderen Regelungen lassen sich auf den Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien jedoch nicht übertragen. Wir erwarten, dass der so genannte „harte Lockdown“ die erhoffte Wirkung erzielt und es gelingt, die Infektionszahlen bis zum Wiederbeginn des Unterrichts am 11. Januar 2021 deutlich zu reduzieren.
Wird dieses Ziel nicht erreicht, müssen Sie sich als Familien mit schulpflichtigen Kindern leider darauf einstellen, dass erneut besondere Maßnahmen zur Gestaltung des Schulbetriebs ergriffen werden müssen. Dies kann in Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen, aber auch von Schule zu Schule unterschiedlich sein.
In diesen verschiedenen Abwägungsprozessen hat die weitgehende Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts gerade für die jüngeren Kinder, für einen Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie für jene, die in diesem Schuljahr vor Abschlussprüfungen stehen, oberste Priorität für die Landesregierung. Denn aus den Erfahrungen des eingeschränkten Präsenzunterrichts im Frühjahr wissen wir, was es für Kinder und Jugendliche bedeutet, wenn sie nicht täglich zur Schule gehen können – sowohl sozial als auch für den Lernerfolg.
Ihre Sorgen als Eltern und auch die Ihrer Kinder sind während der Pandemie sehr unterschiedlich, aber allesamt berechtigt: Jugendliche, die vor dem Ende ihrer Schullaufbahn stehen, machen sich Gedanken um ihre Abschlüsse; Eltern jüngerer Kinder sorgen sich hingegen darum, ob das Fundament, das jetzt für den weiteren schulischen Bildungsprozess ihres Kindes gelegt wird, stabil genug ist. Und Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen fürchten, dass die Teilhabe an Bildung und Gesellschaft nachhaltig gefährdet wird.
Ich versichere Ihnen, dass die Lehrkräfte Ihrer Kinder sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind, sich ihr stellen und vielfach bis an die eigenen Belastungsgrenzen gehen, um Ihre Kinder zu unterstützen und zu fördern. Und auch die Landesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die bisherigen Auswirkungen der Pandemie zu kompensieren und einen Schulbetrieb zu ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise die zusätzlichen Ferien- und Förderangebote in den Sommer- und Herbstferien sowie an den Wochenenden, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres fortgesetzt werden.
Mit dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres rücken insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die Abschlussklassen besuchen, die wichtigen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 oder im Abitur näher. Derzeit wird im Ministerium für Schule und Bildung alles dafür getan, dass den Abschlussjahrgängen keine Nachteile durch die Pandemie entstehen.
Die Planungen – Stand heute und in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Pandemie – sehen vor, die zentralen Abschlussprüfungen zeitlich so weit wie möglich nach hinten zu verschieben. Ziel
ist es jedoch, dass sie innerhalb des zweiten Schulhalbjahres noch beendet werden können. Zudem haben wir zusätzliche Prüfungsaufgaben in den einzelnen Fächern erstellen lassen, um den Lehrkräften mit Blick auf den von ihnen erteilten Unterricht größere Auswahlmöglichkeiten für Prüfungsaufgaben zu geben.
Schulen sind keine Infektionsherde, das haben das Robert-Koch-Institut und andere Wissenschaftler wiederholt festgestellt. Dies zeigen aber auch die Ergebnisse einer wöchentlichen Umfrage an den Schulen in Nordrhein-Westfalen, die das Ministerium für Schule und Bildung erhebt und die transparent auf unserer Homepage unter www.schulministerium.nrw.de veröffentlicht werden. Allerdings macht das Infektionsgeschehen auch vor den Schulen nicht Halt. Daher muss das Ansteckungsrisiko minimiert werden, was beispielsweise zur Maskenpflicht geführt hat.
Liebe Eltern,
ich weiß, was ich Ihnen und Ihren Familien in den vergangenen Wochen abverlangt habe. Ich darf Ihnen aber versichern, dass alle Entscheidungen immer sorgfältig abgewogen wurden und nur dem Ziel untergeordnet waren und sind, die Gesundheit und das Wohl Ihrer Kinder und Familien zu schützen sowie die Bildung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Dieser Kompass wird mich auch im neuen Jahr leiten.
Vor uns allen liegt ein Jahreswechsel mit Festtagen, die anders verlaufen werden, als wir das gewohnt sind.
Mit den zusätzlichen unterrichtsfreien Tagen am 21. und 22. Dezember 2020 sowie am 7. und 8. Januar 2021 tragen wir dazu bei, Begegnungen zu reduzieren und damit das Infektionsgeschehen einzudämmen. Die Schulen sind hier in ein Bündel von Maßnahmen eingebunden, die viele Bereiche unseres gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Lebens betreffen.
Dass für viele berufstätige Eltern mit diesen zusätzlichen unterrichtsfreien Tagen persönliche organisatorische Probleme verbunden sind, wissen wir. Deshalb wurde für jüngere Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht privat betreut werden können, eine Notbetreuung in den Schulen eingerichtet. Für Eltern von Kindern mit komplexen Behinderungen haben wir hier die Regelungen so ausgelegt, dass, falls erforderlich, auch ältere Schülerinnen und Schüler in die Notbetreuung einbezogen werden sollen.
Trotz aller Einschränkungen, die insbesondere an diesen letzten Tagen des Jahres gelten, wünsche ich Ihnen eine friedvolle und schöne Zeit an Weihnachten und zum Jahreswechsel. Wir alle hoffen, dass die medizinischen Fortschritte und die Impfungen es zunehmend ermöglichen werden, im kommenden Jahr allmählich in einen Alltag zurückzukehren, wie wir ihn uns wünschen. Allerdings bedarf es hier sicher noch etwas Geduld.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr 2021!
Ihre
Yvonne Gebauer
15.12.2020
Corona-Testung
Aufgrund eines Infektionsfalls an unserer Schule bietet die Stadt Hamm der Schülerschaft, der Lehrerschaft und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule die Möglichkeit an, sich kostenlos testen zu lassen.
Ort: Städtisches Testzentrum, Alfred-Fischer-Halle, Sachsenweg 10, 59073 Hamm (Hamm-Heessen)
Zeit: 18.12.2020, zwischen 15:00 Uhr und 16:00 Uhr
Denken Sie bitte an die bestehende Abstands- und Maskenpflicht. Bilden Sie keine Fahrgemeinschaften.
Das Gesundheitsamt bittet alle Testwilligen, vor dem Test eine Stunde nichts zu sich zu nehmen, da sonst das Testergebnis nicht aussagekräftig ist oder gar zu einem falschen Ergebnis führt.
Zur Testung sollte die Krankenkassenkarte zum Auslesen der Daten vorgelegt werden. Falls diese nicht vorliegt, können sich die Teilnehmer mit dem Personalausweis ausweisen.
Die notwendige Einwilligungserklärung und die notwendige Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht entnehmen Sie bitte dem Schulportal des SFBK. Bitte füllen Sie die Unterlagen aus und bringen Sie diese zum Test mit.
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11.12.2020
Hinweis für Lehrer*innen und Schüler*innen.
Informationen über die Organisation des Unterrichts in der Woche vom 14.-18.12.20 können dem Schulportal entnommen werden.
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26. Oktober 2020
Absage der Orientierungstage in Detmold!
Liebe Schülerinnen und Schüler der FOS 11b,
sehr geehrte Praxisanleiter*Innen!
Aufgrund der hohen Infektionszahlen muss die Fahrt nach Detmold vom 26.-29-10.2020 leider entfallen. Stattdessen findet Unterricht nach Plan bzw. das Praktikum regulär statt.
Bleiben Sie Gesund,
Ihre I. Tabeling
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11. Oktober 2020
Corona Testung Eine Studierende des St.-Franziskus-Berufskollegs ist am 07.Okt. 2020 getestet und das positive Ergebnis ist der Schule am 09.Okt.2020 mitgeteilt worden.
Die Klasse, eine Fremdsprachengruppe und die Lehrenden, die mit der Studierenden in Kontakt gestanden haben, sind von den zuständigen Stellen unter Quarantäne gestellt worden und werden getestet. Die Vorgaben des Erzbistums und der staatlichen Stellen sind in konsequenter Weise umgesetzt worden.
Herzlichen Dank allen Beteiligten für ihre Selbstlosigkeit, ihr Verständnis und ihr Verhalten.
Die Stadt Hamm bietet zusätzlich allen Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen, Lehrern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Berufskollegs die Möglichkeit, sich zeitnah und kostenlos testen zu lassen:
Ort: Städtisches Testzentrum, Alfred-Fischer-Halle, Sachsenweg 10 , 59073Hamm
Zeit : Dienstag, 13.Okt.2020, zwischen 12:00 und 14:00 Uhr. (Ankunftszeit)
Das Gesundheitsamt bittet alle Testwilligen, vor dem Test eine Stunde nichts zu sich zu nehmen, da sonst das Testergebnis nicht aussagekräftig ist oder gar zu einem falschem Ergebnis führt.
Das Gesundheitsamt bittet um einen Identitätsnachweis (Schülerausweis, Führerschein, Pass, o.ä.)
Beachten Sie bitte die Abstandsregeln und die Atemmaskenpflicht
Herzlichen Dank und erholsame Ferien
J.Brockmeyer
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07. September 2020
Hier finden Sie die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2: CoronaSchVO
Hier finden Sie die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur: CoronaBetrVO
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04. September 2020
Eine Empfehlung zum Schutz vor Ansteckung während der Unterrichtszeit finden Sie hier
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12. August 2020
Bitte schauen Sie täglich auf die Homepage, um aktuelle Informationen zu erhalten.
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11. August 2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Ab Beginn des neuen Schuljahres besteht eine gesetzlich angeordnete Maskenpflicht im gesamten Bereich der Schule - also auch in den Klassenräumen und im Lehrerzimmer.
Als Christen und Menschen, die in sozialen Berufen arbeiten bzw. arbeiten werden, stehen wir zudem in einer besonderen Verpflichtung, Schwache, Kranke und Bedürftige zu schützen. Immer wieder hat Jesus Christus Nächstenliebe vorgelebt und Menschen in Gleichnissen und in der Bergpredigt zu solidarischem Handeln aufgefordert.
Viele unserer Schulgemeinschaft gehören der Risiko-Gruppe an und bedürfen eines besonderen Schutzes. Aber letztlich ist jeder Mensch als Geschöpf Gottes für sein Wohlergehen auch selber verantwortlich. Deshalb möchte ich sie auch um entsprechendes Verhalten außerhalb der Schule bitten. Nur so können wir alle gesund bleiben.
Ich wünsche uns einen guten Start in das neue Schuljahr, viel Verständnis für unser Gegenüber und Gottes Segen
Dr. Susanne Büscher (Sicherheitsbeauftragte)
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05. August 2020
Es war dem SFBK sehr wichtig, in dieser Zeit der Unsicherheit verlässliche Aussagen zum schulischen Leben zu veröffentlichen.
Vorschnelle Aktivitäten nutzen niemandem, sie tragen zur Verunsicherung bei, die oft eine Gleichgültigkeit und ein Ohnmachtsgefühl nach sich zieht.
Die nachfolgenden Regeln / Vorschriften sind solange einzuhalten, bis sie durch den Schulleiter aufgehoben oder verändert werden.
1. Im gesamten Schulgebäude, auch am Schülerarbeitsplatz, herrscht Maskenpflicht.
2. Es gibt nur zwei Ein- und Ausgänge in das Schulgebäude, weitere Ausgänge sind Notausgänge und als solche gekennzeichnet. Bitte nutzen Sie ausschließlich den Eingang über den Schulhof oder den Eingang über die Franziskanerstraße. Nach dem Betreten des Schulgebäudes stehen Ihnen an den Eingängen Desinfektionsmittel-spender zur Verfügung. Bitte desinfizieren Sie die Hände entsprechend der Hygieneregeln.
3. Um eine zu große Menschenansammlung in den Eingangs-bereichen zu vermeiden, werden alle Schülerinnen und Schüler gebeten, sich rechtzeitig in der Schule einzufinden.
4. Die Fahrräder können im Fahrradkeller abgestellt werden (Zugang über den Schulhof, einen Zugangschip erhalten Sie im Sekretariat der Marienschule). Bitte verlassen Sie den Fahrradkeller nur durch den Ausgang Nordenwall. In den ersten beiden Schulwochen können die Fahrräder auch noch auf der abgesperrten Fläche auf dem Schulhof abgestellt werden.
5. Weitere Informationen erhalten Sie am ersten Schultag durch die Klassenlehrerinnen und –lehrer.
14. Mai 2020
Liebe Studierende, Schüler*Innen,
die Prüfungspläne sind ab sofort auf dem internen Schulportal einsehbar!
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13. Mai 2020
Neue Informationen zur Beschaffung der Schul-IPads finden Sie ab heute im Mitteilungsbereich des Schulportals.
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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Studierende!
Folgende Eingänge sind für folgende Klassen ab dem 14.05.2020 vorgesehen:
Immer ab einer halben Stunde vor dem Unterrichtsbeginn können Sie die Schule betreten.
also ab 8.00 Uhr: Schulbeginn 08:30, ab 9.45 Uhr: Schulbeginn um 10.15 Uhr usw.
EA11a, EA12a, FOS11a, SozU1, U1+2 >> Eingang: Schulhof
EA11b, EA12b, FOS11b, SozU2, U3 >> Eingang: Franziskanerstraße
Nach einer Unterweisung durch die zuständige Lehrkraft beginnt der Unterricht in den Klassen.
Wege in das Schulgebäude:
Für die ankommenden Klassen gelten ab dem 14.05.2020 folgende Vorgaben:
- Falls Sie mit dem Fahrrad anreisen, stellen Sie es auf der gekennzeichneten Fläche auf dem Schulhof ab
- Betreten Sie bitte das Schulgebäude nur durch den für Ihre Klasse freigegebenen Eingang
- Die Klassenräume werden per Untis und/oder per Aushang am Eingang bekannt gegeben
- Halten Sie vor dem Eingang die Abstände (1,5m) ein und nutzen Sie die eingezeichneten Markierungen
- Desinfizieren Sie Ihre Hände (20-30 Sek.) mit dem Desinfektionsmittel, das Sie an den Eingängen im Schulgebäude vorfinden (einmal auf den Hebel drücken)
- Benutzen Sie beim Betreten des Gebäudes einen Mundschutz in den Fluren und den Klassenräumen. Sie dürfen den Mundschutz nur an Ihrem Arbeitsplatz im Klassenraum ablegen. Der Arbeitsplatz ist namentlich gekennzeichnet
- Hängen Sie die Jacke über den Stuhl.
- Bitte nutzen Sie die Toiletten, die sich auf der Etage des Klassenraumes befinden. Halten Sie auch hier die Abstände (1,50m) ein.
- Die Pausen verbringen Sie bitte an Ihrem Platz, eine „freier Aufenthalt“ ist derzeit im Schulgebäude nicht möglich.
- Halten Sie die Ihnen bekannte Husten- und Niesetikette ein.
- Verlassen Sie das Schulgebäude nur durch den Ausgang "Nordenwall" (im Neubau)
Diese Regeln gelten bis zu ihrem Widerruf.
Auch wenn diese Regeln zunächst den Schulalltag bestimmen, freuen wir uns darauf, Sie wieder zu sehen!
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08. Mai 2020
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07. Mai 2020
Eine Terminsetzung der Bekanntgaben der Zulassungen durch webuntis ist nicht möglich.
Daher erfolgen die Informationendurch der Homepage der Schule.
Für Freitag, 08. Mai 2020, erfolgen die Informationen für unsere
Schülerinnen und Schüler wie folgt:
Zeitplan Zulassung der Abschlussklassen
|
|
|
9.30 |
EA13a |
A1.06 / A1.12 |
9.45 |
FOS13 |
A0.09 |
10.00 |
FOS12a |
B2.01 / B2.07 |
10.15 |
EA13b |
A2.12 |
10.30 |
SOZO |
A2.02 / A2.07 |
10.45 |
FOS12b |
A2.13 / A2.16 |
11.00 |
O1 |
A1.04 / A1.05 |
11.15 |
O2 |
A1.01 / A1.02 |
11.30 |
O3 |
A1.09 / B1.04 |
|
|
|
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05. Mai 2020
In der Woche vom 04.05. bis zum 08.05 2020 findet kein Unterricht statt. Die Abschlussklassen kommen am Freitag in das Berufskolleg, um über die Beschlüsse zur Zulassung zur Prüfung formiert zu werden. Die Zeit- und Raumpläne werden am 06.05.2020 für diesen Tag über webuntis angezeigt.
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02. Mai 2020
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23. April 2020
Wege in das Schulgebäude:
Für Schüler/innen der Abschlussklassen gelten ab dem 23.04.2020 folgende Maßnahmen:
- Falls Sie mit dem Fahrrad anreisen, stellen Sie es auf der gekennzeichneten Fläche auf dem Schulhof ab
- Betreten Sie bitte das Schulgebäude nur durch den für Ihre Klasse freigegebenen Eingang
- Die Klassenräume werden per Untis und/oder per Aushang am Eingang bekannt gegeben
- Halten Sie vor dem Eingang die Abstände (1,5m) ein und nutzen Sie die eingezeichneten Markierungen
- Desinfizieren Sie Ihre Hände (20-30 Sek.) mit dem Desinfektionsmittel, das Sie an den Eingängen im Schulgebäude vorfinden (einmal auf den Hebel drücken)
- Benutzen Sie beim Betreten des Gebäudes einen Mundschutz in den Fluren und den Klassenräumen. Sie dürfen den Mundschutz nur an Ihrem Arbeitsplatz im Klassenraum ablegen. Der Arbeitsplatz ist namentlich gekennzeichnet
- Hängen Sie die Jacke über den Stuhl.
- Bitte nutzen Sie die Toiletten, die sich auf der Etage des Klassenraumes befinden. Halten Sie auch hier die Abstände (1,50m) ein.
- Die Pausen verbringen Sie bitte an Ihrem Platz, eine „freier Aufenthalt“ ist derzeit im Schulgebäude nicht möglich.
- Halten Sie die Ihnen bekannte Husten- und Niesetikette ein.
- Verlassen Sie das Schulgebäude nur durch den Ausgang "Nordenwall" (im Neubau)
Folgende Eingänge sind für folgende Klassen für den 23.04.2020 vorgesehen:
ab 8.00 Uhr: Schulbeginn 08:30
EA13a und FOS13 >> Eingang: Schulhof
EA13b und SOZO >> Eingang: Franziskaner Str
ab 9.45 Uhr : Schulbeginn 10:15
FOS12a und FOS 12b >> Eingang: Schulhof
O1, O2,und O3 >> Eingang: Franziskaner Str.
Nach einer Unterweisung durch die zuständige Lehrkraft beginnen die Klausuren in den Klassen EA13a/b und FOS13, in den anderen Klassen beginnt der Unterricht.
Diese Regeln gelten bis zu ihrem Widerruf.
Auch wenn diese Regeln zunächst den Schulalltag bestimmen, freuen wir uns darauf, Sie wieder zu sehen!
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Brief des Domprobstes:
Sehr geehrte Eltern, Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,
es ist nun schon eine Weile her, dass wir uns im schulischen Ausnahmezustand befinden. Weder zu Beginn der Pandemie, noch zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir, wohin der Weg uns führt, wie lang er ist und welche Steine wir wo zu überwinden haben. Was wir aber sagen können ist, dass es ein Weg ist, der uns alle fordert und der so manchen von uns an der einen oder anderen Stelle an die Grenze der Belastbarkeit bringt. Umkehren oder aufgeben sind jedoch keine Option. Es geht weiter – ob wir wollen oder nicht - und ich würde mir wünschen, dass wir diesen Weg weiterhin als Schulgemeinschaft gehen: jeder in seiner individuellen Rolle, aber mit dem gemeinsamen Ziel der Verantwortung dem Mitmenschen und sich selbst gegenüber.
Was heißt das für unsere Schulen auf der Grundlage der Informationen, die uns zum jetzigen Zeitpunkt vom Ministerium vorliegen?
Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Wie Sie den Medien entnehmen konnten, werden die Schulen in Deutschland schrittweise wieder geöffnet - Unterrichtsbeginn ist der 04. Mai.
Für NRW gilt darüber hinaus, dass kommende Woche am Donnerstag, dem 23.04., die Schule für die Lernenden der Abschlussklassen bereits geöffnet wird. In der Schulmail Nr. 15 vom 18.04. heißt es dazu:
Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend
- für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs mit bevorstehenden Terminen für dezentrale Abschlussprüfungen, für den schriftlichen Teil von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stellen (vgl. SchulMail Nr. 14, IV. Ziffer 1) sowie für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen der Ausbildungsvorbereitung und der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage B,
- für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses (vgl. SchulMail Nr. 14, IV. Ziffer 3),
- (…)
Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ist freiwillig, weil die Schülerinnen und Schüler den curricularen Unterricht in der Q2 nahezu vollständig erhalten haben. Das Angebot einer freiwilligen schulischen Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung soll den aktuellen Umständen Rechnung tragen und ist daher eine Option, keine Pflicht.
Wie sich der Wiedereinstieg für die anderen Schülerinnen und Schüler am 04. Mai gestalten wird, können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Unsere Schulen unterliegen als staatlich anerkannte Ersatzschulen dem Prüfungs- und Berechtigungswesens des Landes NRW, d.h. wir sind an die Vorgaben vom Bildungsministerium in Düsseldorf gebunden. Diese lassen jedoch noch auf sich warten. Sie können aber davon ausgehen, dass wie auch schon jetzt die Schulen individuell – auf der Grundlage der dann gültigen Vorgaben – Stundenpläne erstellen werden. Nur werden diese vermutlich anders als gewohnt sein. Hier bitte ich Sie, vorerst mit uns abzuwarten.
Weitere Informationen zum Schulbetrieb während der Pandemie können Sie bei Bedarf auf der Homepage des Schulministeriums NRW nachlesen (https://www.schulministerium.nrw.de).
Hygieneanforderungen
Der Träger hat gemeinsamen mit den Verantwortlichen in den Schulen in der vergangenen Woche die vorgeschriebene Schulbegehung zur Wiederöffnung von Schule durchgeführt. Ich darf Ihnen versichern, dass wir sorgfältig nach möglichen Hygienerisiken geschaut haben und diese - falls erforderlich – behoben haben. Das Ergebnis war insgesamt ausgesprochen positiv, was nicht zuletzt auf die umsichtige Arbeit unserer Hausmeister, der Reinigungskräfte und der Schulleitungen und Sicherheitsbeauftragten zurückzuführen ist.
Ich darf Sie dennoch darauf hinweisen, dass sich Anforderungen und Vorschiften in diesem Bereich noch ändern können. Wir werden selbstverständlich gemeinsam mit den Schulen jeder Änderung nachkommen.
Weitere Schutzmaßnahmen
Die Schulen erstellen individuell auf der Grundlage der ministeriellen Vorgaben ein Pausen- und Wegekonzept. Darüber hinaus wird ein Hygienekonzept (inclusive Handhygiene, Abstandsregel, Hust.- und Nies-Etikette etc.) erstellt.
Die Lehrenden werden hier ihrer Fürsorge- und Aufsichtspflicht besonders nachkommen.
Hier bitte ich auch Sie als Erziehungsberechtigte: Besprechen Sie mit Ihren Kindern die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln und tragen Sie zur Sensibilisierung für diese wichtige Thema bei! (Hinweise zum richtigen Händewaschen finden Sie bspw. auf der Homepage des Gesundheitsministeriums NRW unter https://www.mags.nrw/coronavirus).
Der Träger erwartet, dass Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände (insbes. in der Pause) Schutzmasken – vornehmlich MNS (Mund-Nase-Schutz) bzw. sogenannte community masks - tragen. Bitte tragen Sie Sorge, dass Ihre Kinder mit einer ausreichenden Anzahl dieser Masken ausgestattet sind.
An vielen unserer Schulen besteht die Möglichkeit, diese über die Schule bei einem (lokalen) Anbieter zu beziehen. Falls Sie dennoch Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Schutzmasken haben sollten, bitten wir Sie, sich an Ihre Schulleitung bzw. die dafür verantwortliche Lehrperson zu wenden. Keinem Kind wird aufgrund eines fehlenden Mundschutzes die Möglichkeit des Präsenzunterricht genommen. Im Unterricht selbst ist das Tragen einer Schutzmaske nicht verpflichtend, da dort die erforderliche Abstandregel von 1,50 m durch das Lernarrangement eingehalten wird (vgl. Schulmail Nr. 15 v. 18.04.).
Auch die Lehrkräfte, Sekretärinnen und Hausmeister sind mit Schutzmasken ausgestattet.
Informationen zum korrekten Umgang mit Schutzmasken finden Sie bei Bedarf unter https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE.
Risikogruppen
Besondere Beachtung muss bei der Wiederöffnung von Schule den Risikogruppen geschenkt werden. Zu ihnen zählen Erwachsene wie Kinder und Jugendliche. Für letztere gilt laut Aussage des Bildungsministeriums (Schulmail Nr. vom 18.04.) folgende Regelung:
Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).
Eine Teilnahme an Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. So muss das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten werden können und erforderlichenfalls die Prüfung in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen.
Wir weisen Sie an dieser Stelle bereits darauf hin, dass Sie auch damit rechnen müssen, dass Sie oder Ihr Kind. nicht Präsenzunterricht durch die bisherige Fachlehrkraft erhalten könnte, wenn diese zur Risikogruppe zählt. Auch müssen Sie ggf. mit wechselnden Stundenplänen rechnen. Die mögen in Ihren Augen eventuell nicht optimal oder wenig nachvollziehbar sein. Ich bitte Sie in diesem Fall ganz ausdrücklich um Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in die Verantwortlichen in Schule.
Und ein letzter Hinweis: Die Situation, in der wir uns befinden, kann Ängste und Fragen bei Schülerinnen und Schülern oder Ihren Kindern aufwerfen. Für diese und weitere Anliegen sprechen Sie bitte die Damen und Herren der Schulseelsorge oder die Schulsozialarbeit an Ihrer Schule an. Bei Fragen zum Umgang mit dem Corona-Virus verweisen wir auf die Seite „Schule und Corona“ des Bildungsministeriums.
Ich darf mich nun ganz herzlich für Ihre wohlwollende Kooperation bedanken und versichere Ihnen: Die Sicherheit aller in Schule Agierenden hat für uns oberste Priorität!
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Joachim Göbel, Dompropst
Leiter des Bereichs Schule und Hochschule
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Die Schulabteilung des Erzbistums informiert
Statement von Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (15. April 2020)
"Die Entscheidung der Ministerpräsidenten zusammen mit der Bundeskanzlerin bieten eine verlässliche Grundlage für unseren Fahrplan, die Schulen nach den Osterferien schrittweise wieder zu öffnen, um so insbesondere die Durchführung von Prüfungen, Prüfungsvorbereitungen und die Vergabe von Abschlüssen zu ermöglichen. Nach einer Vorbereitungszeit für Schulleitungen, Lehrkräfte und anderes Personal ab dem 20. April 2020 sollen die Schulen wenige Tage später für die Schülerinnen und Schüler wieder öffnen, für die Abschlussprüfungen anstehen.
Die Vorbereitungen zur Wiederaufnahme und konkreten Ausgestaltung des Schulbetriebs für die Zeit bis zum 4. Mai 2020 werde ich morgen im Schulausschuss des Landtags den Abgeordneten vorstellen und ebenso auch alle Schulen und Schulträger im Land informieren.
Nordrhein-Westfalen geht diesen verantwortungsvollen Weg der schrittweisen Schulöffnungen abgestimmt und gemeinsam mit allen 16 Bundesländern. Dies gilt auch hinsichtlich der Frage, wie der Unterricht unter Hygiene und Infektionsschutzmaßnahmen in den kommenden Wochen wieder aufgenommen wird.
Handlungsleitend bei allen Planungen war, ist und bleibt für mich die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten."
Ministerin Gebauer wird heute (Donnerstag) die Planungen für NRW im Schulausschuss vorstellen und die Schulen via Schulmail informieren.
03. April 2020
Anstelle eines Gottesdienstes und Feriensegens vor den Osterferien, sendet Ihnen und uns allen Herr Terhorst folgendes Gebet einer evangelischen Pfarrerin aus den Pfarrnachrichten, verbunden mit seinen besten Wünschen an unser aller Gesundheit, Mut und Kraft, auch im Namen des SFBK:
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26. März 2020
24. März 2020
Info an alle Eltern, Schülerinnen und Schüler:
In diesem Schuljahr werden KEINE sogenannten "Blauen Briefe" versendet.
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Gebet in der Coronakrise
Herr, wir bringen Dir alle Erkrankten und bitten um Trost und Heilung.
Sei den Leidenden nahe, besonders den Sterbenden.
Bitte tröste jene, die jetzt trauern.
Schenke den Ärzten und Forschern Weisheit und Energie.
Den Politikern und Mitarbeitern der Gesundheitsämter Besonnenheit.
Wir beten für alle, die in Panik sind. Alle, die von Angst überwältigt sind.
Um Frieden inmitten des Sturms, um klare Sicht.
Wir beten für alle, die großen materiellen Schaden haben oder befürchten.
Guter Gott, wir bringen Dir alle, die in Quarantäne sein müssen, sich einsam fühlen, niemanden umarmen können. Berühre Du Herzen mit Deiner Sanftheit.
Und ja, wir beten, dass diese Epidemie abschwillt, dass die Zahlen zurückgehen, dass Normalität wieder einkehren kann.
Mach uns dankbar für jeden Tag in Gesundheit.
Lass uns nie vergessen, dass das Leben ein Geschenk ist.
Dass wir irgendwann sterben werden und nicht alles kontrollieren können.
Dass Du allein ewig bist.
Dass im Leben so vieles unwichtig ist, was oft so laut daherkommt.
Mach uns dankbar für so vieles, was wir ohne Krisenzeiten so schnell übersehen.
Wir vertrauen Dir.
Kommen Sie gut durch die nächsten Wochen!
Hans-Bodo Markus (Schülerpastoral)
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17. März 2020
13. März 2020
Ab Montag, 16.03.2020, ruht der Unterricht in allen Schulen des Landes NRW.
Das St.-Franziskus-Berufskolleg bietet für alle aufsichtspflichtigen Schülerinnen und Schüler (Nichtvolljährigkeit) eine Betreuung während der Schulzeit von 8:30 Uhr - 13:30 Uhr an.
Schülerinnen und Schüler im Praktikum bleiben an den Schultagen in der Praxis, bzw. gehen an den Praxistagen in die Praxisstelle. Eine Betreuung durch eine Lehrkraft ist möglich. Wenn die Praxisstelle ihren Betrieb einstellt, gilt die Freistellung vom Unterricht bis zu den Osterferien.
Bitte, informieren Sie sich täglich über schulische Belange (Klausuren, Zulassungen, Praxisbesuche, etc.) über die Homepage der Schule.
Weitere Infos unter folgendem link: