Erzieher*in und allg. Hochschulreife

Beschreibung

Der doppelt qualifizierende Bildungsgang führt zum einen zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur), zum anderen erfolgt die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in.

Durch diese Ausrichtung werden neben intensiven theoretischen Kenntnissen auch die erforderlichen praktischen Qualifikationen vermittelt.

Der Bildungsgang Erzieher*in mit allgemeiner Hochschulreife dauert 4 Jahre. Er gliedert sich in eine dreijährige schulische Phase, die mit dem Abitur abschließt, und ein anschließendes berufspraktisches Jahr in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Bereits vor Beginn der schulischen Ausbildungsphase wird ein 2-wöchiges Grundpraktikum in einer Kitagruppe für 3-6 jährige erwartet.

 

Weitere Praktika im Umfang von 14 Wochen zur beruflichen Qualifikation absolvieren die Schüler*innen innerhalb der 3 Schuljahre bis zum Abitur. Die Berufspraktika werden in Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe abgeleistet.

Das Berufskolleg begleitet diese Phasen durch unterrichtliche Angebote, Betreuung und Anleitung durch qualifizierte Lehrkräfte und außerschulische Bildungsmaßnahmen.

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe:

a) Fachoberschulreife mit Q-Vermerk

b) Klasse 9/10 Gymnasium mit Versetzung in die gymnasiale Oberstufe

Fachhochschulreife mit Schwerpunkt Gesundheit und Soziales (Möglichkeit der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12)

Bereitschaft soziale Verantwortung zu übernehmen

Respekt und Rücksichtnahme gegenüber Mitmenschen

Freundlichkeit, Höflichkeit und Zuverlässigkeit

Offenheit gegenüber den Grundsätzen der katholischen Kirche

Die Abiturprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 13 besteht aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Mit dem Bestehen erwerben die Schüler*innen die allgemeine Hochschulreife und die damit verbundene Berechtigung, ein Studium ihrer Wahl an Universitäten und Hochschulen aufzunehmen.

Die Berufsabschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil nach den Klassen 13. Der schriftliche Bereich wird durch die Abiturprüfungsfächer abgedeckt, der mündliche findet sowohl nach der Abiturprüfung statt.

Zum Ende des berufspraktischen Jahres finden eine weitere mündliche Prüfung als fachpraktisches Kolloquium und eine Prüfung im Bereich Projektarbeit statt. Mit dem Abschluss der beruflichen Qualifikation erwerben die Absolventinnen und Absolventen die staatliche Anerkennung zur/zum Erzieher*in als vollwertigen Berufsabschluss.

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktperson: Frau Ilka Elbers

i.elbers@franziskus-berufskolleg.de

Auch unser Sekretariat informiert Sie gerne:

Tel. 02381-25281 / franziskusbk@franziskus-berufskolleg.de

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